Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB) der MAD Tech GmbH über die Nutzung der Plattform „blankmile“
Version vom 13.10.2026
1. Präambel
1.1 Die MAD Tech GmbH, FN 581762 h, Volksfeststraße 16, 4910 Ried im Innkreis (im Folgenden „MAD Tech“) bietet verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Digitalisierung und Softwareentwicklung an, wie etwa die Web-Applikation „blankmile“ (im Folgenden „blankmile“).
1.2 blankmile ermöglicht es Unternehmen im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) (im Folgenden „Unternehmen“), mit ihren Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten digital zu kommunizieren, Informationen auszutauschen sowie digitale Prozesse und Workflows durchzuführen. Die Nutzung erfolgt insbesondere über eine webbasierte Anwendung.
1.3 Je nach vereinbartem Leistungsumfang stellt blankmile unterschiedliche Funktionen zur Verfügung. Dazu können insbesondere Audio- und Videokommunikation, visuelle Fernunterstützung (im Folgenden „Videocall“), die Erfassung und Bearbeitung von Informationen, die Erstellung und Verarbeitung von Fotos, Videos und Dokumenten, Chat- und Notizfunktionen sowie die Durchführung strukturierter digitaler Workflows gehören. Einzelne Funktionen können durch automatisierte Verfahren und Technologien der künstlichen Intelligenz unterstützt werden.
1.4 Personen, die blankmile im Rahmen der Nutzung durch das Unternehmen verwenden, insbesondere Mitarbeiter, Kunden und sonstige Dritte, werden im Folgenden gemeinsam als „Nutzer“ bezeichnet.
1.5 Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang von blankmile richtet sich nach dem jeweiligen Angebot sowie den darin ausdrücklich einbezogenen Leistungsbeschreibungen.
2. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
2.1 Diese Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") der MAD Tech gelten für Vertragsabschlüsse zwischen Unternehmen im Sinne Punkt 1.2. der Präambel und MAD Tech, die die Nutzung von blankmile zum Gegenstand haben. Andere Leistungen von MAD Tech sind nicht Gegenstand dieser AGB.
2.2 Diese AGB gelten ausschließlich und gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens vor. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bestimmungen des Unternehmens gelten nur dann, wenn MAD Tech diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
2.3 Für das Vertragsverhältnis gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogenen AGB. MAD Tech ist berechtigt, diese AGB während eines bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern, soweit hierfür sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen, insbesondere aufgrund geänderter gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen, technischer Entwicklungen, Änderungen der angebotenen Funktionen, Sicherheitsanforderungen oder zur Klarstellung und Anpassung bestehender Vertragsbestimmungen. Änderungen dürfen den vertraglich vereinbarten wesentlichen Leistungsumfang nicht unangemessen einschränken und das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Unternehmens verändern. MAD Tech wird das Unternehmen über beabsichtigte Änderungen mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten in Textform, insbesondere per E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse, informieren. Die Mitteilung enthält die vorgesehenen Änderungen, deren Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie einen ausdrücklichen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs. Widerspricht das Unternehmen den mitgeteilten Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten diese als angenommen, soweit eine solche Zustimmungsfiktion gesetzlich zulässig ist. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten die bisherigen Vertragsbedingungen bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit weiter, sofern die Vertragsparteien keine abweichende Vereinbarung treffen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wesentliche Änderungen der vereinbarten Hauptleistungspflichten, der Vertragslaufzeit oder der vereinbarten Vergütung bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung, soweit nicht bereits eine wirksame vertragliche Anpassungsregelung besteht. Für zukünftige Vertragsabschlüsse und Folgelizenzierungen kann MAD Tech jeweils die zum Zeitpunkt des neuen Vertragsabschlusses aktuellen AGB vereinbaren.
2.4 MAD Tech stellt dem Unternehmen die Web-Applikation blankmile zu den in der Präambel definierten Zweck (im Folgenden „Zweck“) und Leistungsumfang bereit.
2.5 blankmile kann im Rahmen der verfügbaren technischen Möglichkeiten über Schnittstellen mit bestehenden Systemen und Anwendungen des Unternehmens oder Dritter verbunden werden. Hierzu kann MAD Tech insbesondere eine REST-API bereitstellen, über die das Unternehmen blankmile eigenständig in seine Systeme integrieren kann. Die Nutzung der REST-API setzt eine entsprechende gesonderte Lizenzierung voraus und ist nur im vertraglich vereinbarten Umfang zulässig. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Nutzung der REST-API besteht nur, soweit dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. MAD Tech kann darüber hinaus auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung kundenspezifische Integrationen, Schnittstellen oder Anpassungen entwickeln, einrichten oder betreuen. Umfang, Vergütung und sonstige Bedingungen solcher Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder der gesonderten Vereinbarung.
2.6 Soweit blankmile mit Systemen oder Anwendungen des Unternehmens oder Dritter verbunden wird, ist das Unternehmen dafür verantwortlich, dass die für die Integration erforderlichen Nutzungsrechte, Zugriffsberechtigungen und sonstigen Voraussetzungen auf seiner Seite vorliegen. Bei eigenständig durch das Unternehmen oder von diesem beauftragte Dritte vorgenommenen Integrationen ist das Unternehmen für deren ordnungsgemäße Einrichtung, Konfiguration und Nutzung verantwortlich. Das Unternehmen hat insbesondere sicherzustellen, dass Zugangsdaten, API-Schlüssel und sonstige Authentifizierungsinformationen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. MAD Tech übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Änderungen von Drittsystemen, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von MAD Tech liegen. Die Verantwortung von MAD Tech für ausdrücklich vereinbarte eigene Integrationsleistungen sowie zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 MAD Tech unterbreitet dem Unternehmen ein Angebot über die Nutzung von blankmile. Das Angebot enthält insbesondere die vereinbarten Leistungen, Nutzungsentgelte und gegebenenfalls die Vertragslaufzeit.
3.2 Der Nutzungsvertrag kommt durch Annahme des Angebots durch das Unternehmen zustande. Die Annahme kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, sofern im Angebot keine besondere Form vorgesehen ist.
3.3 Mit der Annahme des Angebots werden diese AGB sowie die im Angebot ausdrücklich einbezogenen ergänzenden Vertragsbedingungen, insbesondere die Auftragsverarbeitungsvereinbarung, Bestandteil des Nutzungsvertrags.
3.4 Bei Widersprüchen zwischen dem individuellen Angebot und diesen AGB gehen die ausdrücklich vereinbarten individuellen Regelungen vor. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gehen die Bestimmungen der AVV vor.
4. Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
4.1 MAD Tech gewährt dem Unternehmen für die vereinbarte Lizenzlaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, blankmile im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs und der im jeweiligen Angebot festgelegten Nutzungsbedingungen und Nutzungsbegrenzungen zu verwenden.
4.2 Das Unternehmen ist berechtigt, blankmile während der Lizenzlaufzeit für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen und seinen Mitarbeitern sowie sonstigen berechtigten Nutzern die Verwendung im Rahmen der vereinbarten Funktionen zu ermöglichen. Die Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen dieser AGB und den im jeweiligen Angebot festgelegten Konditionen
4.3 Das Unternehmen ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ohne vorherige Zustimmung von MAD Tech auf Dritte zu übertragen, blankmile eigenständig an Dritte zu vermieten, weiterzuverkaufen oder Unterlizenzen daran einzuräumen. Die bestimmungsgemäße Nutzung der Kommunikationsplattform durch Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und sonstige Nutzer im Rahmen der vereinbarten Funktionen bleibt ausdrücklich zulässig. Das Unternehmen hat die ihm zugeordneten Benutzerkonten und Zugangsdaten durch angemessene Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Für Einladungslinks gelten ergänzend die Bestimmungen des Punktes 7 dieser AGB.
4.4 Das Unternehmen darf ohne vorherige Zustimmung von MAD Tech keine unberechtigten Eingriffe in blankmile vornehmen oder vornehmen lassen. Insbesondere sind die unbefugte Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung, Disassemblierung oder Rückübersetzung der Software sowie die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen untersagt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4.5 Eine rechtswidrige, zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung von blankmile ist untersagt. Dies umfasst insbesondere Nutzungen, die gegen diese AGB, geltende gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen oder die Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit von blankmile beeinträchtigen beziehungsweise gefährden. Die Bestimmungen des Punktes 7 dieser AGB bleiben unberührt.
4.6 Das Unternehmen ist nicht berechtigt, blankmile oder wesentliche Bestandteile der Kommunikationsplattform unter Verwendung von vertraulichen Informationen, nicht öffentlich zugänglichen technischen Erkenntnissen oder durch eine vertragswidrige Analyse der Plattform nachzubilden, nachzubauen oder nachbauen zu lassen. Insbesondere ist es untersagt, Quellcode, technische Architekturen, nicht öffentlich zugängliche Schnittstellen, geschützte Gestaltungselemente oder sonstige geschützte Bestandteile von blankmile unberechtigt zu kopieren, zu übernehmen oder für die Entwicklung konkurrierender Softwarelösungen zu verwenden. Dies gilt auch für die Weitergabe entsprechender Informationen an Dritte zu diesem Zweck. Zwingende gesetzliche Rechte sowie die unabhängige Entwicklung eigener Softwarelösungen ohne Verletzung dieser Verpflichtungen bleiben unberührt.
4.7 Sämtliche Rechte an blankmile, insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte sowie Rechte an der Software, dem Quellcode, der technischen Architektur, den Datenbankstrukturen, Benutzeroberflächen und sonstigen geschützten Bestandteilen der Kommunikationsplattform, verbleiben bei MAD Tech beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Durch den Abschluss des Nutzungsvertrags werden dem Unternehmen ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Übertragung von Eigentumsrechten oder sonstigen Schutzrechten an blankmile erfolgt nicht. Die Rechte des Unternehmens und seiner Nutzer an den von ihnen bereitgestellten oder erstellten Inhalten bleiben unberührt.
4.8 Soweit MAD Tech im Auftrag des Unternehmens individuelle Anpassungen, Schnittstellen, Integrationen oder sonstige Softwareentwicklungen erstellt, verbleiben die daran bestehenden Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte bei MAD Tech beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Unternehmen erhält an diesen Entwicklungen die im jeweiligen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgelegten Nutzungsrechte. Die Bezahlung einer individuellen Entwicklungsleistung führt für sich allein nicht zur Übertragung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten. MAD Tech ist berechtigt, selbst entwickelte, nicht kundenspezifisch geschützte Bestandteile, allgemeine technische Lösungen und wiederverwendbare Komponenten auch für andere Kunden und Projekte zu verwenden. Vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse und sonstige geschützte Rechte des Unternehmens bleiben unberührt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Für die Bereitstellung und Nutzung von blankmile hat MAD Tech Anspruch auf das im jeweiligen Angebot vereinbarte Nutzungsentgelt. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Die Höhe des Nutzungsentgelts, die vereinbarte Lizenzlaufzeit sowie allfällige zusätzliche Entgelte und besondere Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, wird das Nutzungsentgelt für die jeweils vereinbarte Abrechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Allgemeine Preisangaben auf Websites von MAD Tech oder blankmile sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots werden.
5.3 Rechnungen, Angebote, Vertragsunterlagen und Zugangsdaten können von MAD Tech elektronisch, insbesondere per E-Mail, an die vom Unternehmen bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden. Das Unternehmen hat Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich bekannt zu geben.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist MAD Tech berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlich zulässigen Betreibungskosten geltend zu machen. Nach vorheriger Mahnung und Einräumung einer angemessenen Nachfrist ist MAD Tech berechtigt, den Zugang zu blankmile bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Forderungen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, sofern dies unter Berücksichtigung der Umstände angemessen ist. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Punkt 11 dieser AGB, bleiben unberührt.
5.5 Das vereinbarte Nutzungsentgelt ist unabhängig davon geschuldet, in welchem Umfang das Unternehmen blankmile während der vereinbarten Lizenzlaufzeit tatsächlich nutzt. Eine Nichtnutzung oder vorübergehende Nichtinanspruchnahme durch das Unternehmen begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder anteilige Reduktion des Nutzungsentgelts. Gesetzliche oder ausdrücklich vertraglich vereinbarte Ansprüche wegen einer von MAD Tech zu vertretenden Leistungsstörung bleiben unberührt.
5.6 Sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, ist das Nutzungsentgelt wertgesichert. Grundlage der Wertsicherung ist der von Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2025 (VPI 2025) oder ein an dessen Stelle tretender Index. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Indexzahl. Änderungen des Index von bis zu einschließlich 5 % gegenüber der jeweils maßgeblichen Ausgangsbasis bleiben unberücksichtigt. Wird diese Schwelle über- oder unterschritten, ist MAD Tech berechtigt, das Nutzungsentgelt entsprechend der gesamten Indexveränderung anzupassen. Eine Anpassung ist frühestens zwölf Monate nach Beginn der Vertragslaufzeit und danach höchstens einmal jährlich zulässig. MAD Tech wird das Unternehmen mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden einer Anpassung in Textform darüber informieren. Die Anpassung gilt ausschließlich für den Zeitraum ab ihrem Wirksamwerden. Wurde das Nutzungsentgelt für diesen Zeitraum bereits im Voraus bezahlt, ist MAD Tech berechtigt, den sich aus der Indexanpassung ergebenden Differenzbetrag für den verbleibenden Vertragszeitraum gesondert in Rechnung zu stellen. Dieser Differenzbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die für eine Anpassung herangezogene Indexzahl bildet die neue Ausgangsbasis für weitere Anpassungen. Die Nichtausübung des Anpassungsrechts stellt keinen Verzicht auf zukünftige Anpassungen dar. Eine rückwirkende Geltendmachung für Zeiträume vor dem Wirksamwerden der jeweiligen Anpassung ist ausgeschlossen.
6. Weiterentwicklungen/Updates
6.1 MAD Tech ist bestrebt, blankmile laufend weiterzuentwickeln und technisch auf dem aktuellen Stand zu halten. Weiterentwicklungen, Aktualisierungen und Updates können von MAD Tech automatisch und ohne gesonderte Zustimmung des Unternehmens durchgeführt werden. Ein Anspruch auf bestimmte Weiterentwicklungen, Updates oder zusätzliche Funktionalitäten besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden.
6.2 Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass der Betrieb von blankmile im Zuge von Updates, Wartungsarbeiten, technischen Anpassungen oder Sicherheitsmaßnahmen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt möglich sein kann. MAD Tech wird planbare, wesentliche Unterbrechungen nach Möglichkeit so durchführen, dass Beeinträchtigungen für das Unternehmen möglichst gering gehalten werden.
6.3 Die Weiterentwicklung von blankmile kann zu einer Erweiterung oder Änderung des Leistungsumfangs führen. Insbesondere können neue Funktionalitäten bereitgestellt, bestehende Funktionalitäten angepasst oder entfernt, Abläufe und Benutzeroberflächen optimiert sowie die technische Infrastruktur und Datenverwaltung an den Stand der Technik angepasst werden. Der im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarte wesentliche Leistungsumfang bleibt vorbehaltlich zwingender technischer, rechtlicher oder sicherheitsrelevanter Gründe gewahrt.
6.4 Sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, schuldet MAD Tech keine bestimmte Mindestverfügbarkeit, keine garantierte Betriebszeit (Uptime) und keine bestimmten Reaktions-, Bearbeitungs- oder Wiederherstellungszeiten. Eine jederzeit unterbrechungsfreie oder vollständig fehlerfreie Bereitstellung von blankmile wird nicht zugesichert.
6.5 Einzelne Funktionen von blankmile können von externen Dienstleistern, Telekommunikationsnetzen und technischen Infrastrukturen abhängen. MAD Tech übernimmt keine Garantie für die jederzeitige Verfügbarkeit oder störungsfreie Leistung solcher Drittanbieter. Insbesondere werden keine bestimmten Zustellzeiten, Zustellquoten oder eine weltweite Zustellbarkeit von SMS und E-Mails zugesichert. Einschränkungen können sich insbesondere aus länderspezifischen Netzbedingungen, regulatorischen Vorgaben und Maßnahmen von Netzbetreibern ergeben.
6.6 Die vorstehenden Bestimmungen lassen die Verpflichtung von MAD Tech zur Erbringung der vertraglich vereinbarten wesentlichen Leistungen sowie zwingende gesetzliche Rechte des Unternehmens unberührt.
7. Inhalte, Kommunikation und zulässige Nutzung
7.1 blankmile ermöglicht es Unternehmen und Nutzern, im Rahmen der jeweils verfügbaren Funktionen Informationen und Inhalte zu erfassen, zu erstellen, hochzuladen, zu bearbeiten, auszutauschen und bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere Fotos, Videos, Dokumente, Notizen, Chatnachrichten, Sprachinhalte, Transkriptionen, Untertitel, Übersetzungen, Zusammenfassungen sowie sonstige Informationen und Inhalte, die im Zuge von Videocalls oder digitalen Workflows verarbeitet oder durch automatisierte Verfahren erzeugt werden (im Folgenden gemeinsam „Inhalte“).
7.2 Einzelne Funktionen von blankmile können auf automatisierter Sprachverarbeitung, Übersetzung, künstlicher Intelligenz oder vergleichbaren Technologien beruhen. Hierdurch erzeugte Inhalte, insbesondere Transkriptionen, Untertitel, Übersetzungen und Zusammenfassungen, können technisch bedingte Fehler, Ungenauigkeiten oder unvollständige Informationen enthalten. MAD Tech übernimmt keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung solcher Ergebnisse für einen bestimmten Verwendungszweck. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, diese Ergebnisse vor ihrer Verwendung für geschäftskritische oder rechtlich relevante Zwecke angemessen zu überprüfen.
7.3 Zur Teilnahme an Videocalls oder Workflows können Nutzer über einen Einladungslink eingeladen werden. Für eingeladene Nutzer ist grundsätzlich keine vorherige Registrierung oder Anmeldung bei blankmile erforderlich. Der Zugriff auf die jeweiligen Funktionen und Inhalte erfolgt über den bereitgestellten Einladungslink und richtet sich nach den damit verbundenen technischen Zugriffsmöglichkeiten. Personen, die über einen gültigen Einladungslink verfügen, können die darüber zugänglichen Inhalte gegebenenfalls einsehen, bearbeiten, hochladen oder exportieren.
7.4 Das Unternehmen ist für die bestimmungsgemäße Verwendung und Weitergabe von Einladungslinks in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich. Es hat dafür Sorge zu tragen, dass Einladungslinks nur an jene Personen weitergegeben werden, denen der Zugriff auf die betreffenden Videocalls, Workflows oder Inhalte ermöglicht werden soll. Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass eine Weitergabe von Einladungslinks an unberechtigte Dritte diesen den Zugriff auf die damit verbundenen Funktionen und Inhalte ermöglichen kann.
7.5 Das Unternehmen ist für die von ihm und seinen Nutzern über blankmile bereitgestellten, erstellten oder verarbeiteten Inhalte verantwortlich. Es hat sicherzustellen, dass die Nutzung der Kommunikationsplattform sowie die Verarbeitung und Weitergabe von Inhalten im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Rechten Dritter erfolgen. Dies umfasst insbesondere datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte.
7.6 Die Nutzung von blankmile zur Erstellung, Speicherung, Übermittlung oder Verbreitung rechtswidriger, beleidigender, verleumderischer, diskriminierender, bedrohender, pornografischer oder sonstiger unzulässiger Inhalte ist untersagt. Ebenso unzulässig sind insbesondere Belästigungen, Mobbing, Spam, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie die unberechtigte Verwendung oder Verbreitung urheberrechtlich oder anderweitig geschützter Inhalte.
7.7 Das Unternehmen und seine Nutzer dürfen blankmile nicht missbräuchlich verwenden. Insbesondere sind unberechtigte Zugriffe auf fremde Benutzerkonten, Videocalls, Workflows oder Daten, das Abfangen von Nachrichten, die Umgehung technischer Sicherheitsmaßnahmen sowie der Einsatz automatisierter Verfahren zum unberechtigten Auslesen, Kopieren oder Verändern von Daten untersagt. Die bestimmungsgemäße Nutzung der von blankmile bereitgestellten Funktionen, insbesondere vorgesehener Exportmöglichkeiten, bleibt davon unberührt.
7.8 Soweit über blankmile personenbezogene Daten verarbeitet oder Dritten zugänglich gemacht werden, ist das Unternehmen dafür verantwortlich, dass hierfür eine geeignete datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht und die erforderlichen Informationspflichten erfüllt werden. Die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen von MAD Tech als Auftragsverarbeiter richten sich nach der jeweils wirksam vereinbarten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
7.9 MAD Tech ist berechtigt, bei konkreten Anhaltspunkten für eine rechtswidrige oder schwerwiegend vertragswidrige Nutzung angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsverletzungen zu unterbinden, die Sicherheit der Kommunikationsplattform zu gewährleisten oder gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Dies kann insbesondere die Sperrung einzelner Zugriffe, die Einschränkung bestimmter Funktionen oder die Entfernung betroffener Inhalte umfassen. MAD Tech wird dabei die berechtigten Interessen des Unternehmens berücksichtigen und dieses nach Möglichkeit vorab oder unverzüglich nach Durchführung der Maßnahme informieren. Gesetzliche Verpflichtungen und die Bestimmungen der AVV bleiben unberührt.
8. Gewährleistung
8.1 Für die Nutzung von blankmile gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nachstehend für das Vertragsverhältnis zwischen Unternehmern zulässige abweichende Regelungen getroffen werden. MAD Tech schuldet die Bereitstellung von blankmile im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Eine bestimmte Beschaffenheit oder Funktionalität gilt nur dann als vereinbart, wenn sie im jeweiligen Angebot oder in einer darin ausdrücklich einbezogenen Leistungsbeschreibung festgelegt wurde.
8.2 MAD Tech übernimmt keine Gewähr dafür, dass blankmile sämtliche individuellen Erwartungen oder besonderen Anforderungen des Unternehmens erfüllt, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurden. Eine jederzeit vollständig fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Nutzung wird nicht zugesichert. Die Bestimmungen über Weiterentwicklungen, Updates und Verfügbarkeit gemäß Punkt 6 dieser AGB bleiben unberührt.
8.3 Das Unternehmen hat MAD Tech festgestellte Mängel oder Funktionsstörungen innerhalb angemessener Frist nach deren Entdeckung mitzuteilen und diese möglichst nachvollziehbar zu beschreiben. Das Unternehmen hat MAD Tech bei der Untersuchung und Behebung gemeldeter Mängel in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
8.4 Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist MAD Tech berechtigt, zunächst innerhalb angemessener Frist eine Verbesserung vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig und dem Unternehmen zumutbar ist. Weitergehende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
8.5 Allgemeine Produktinformationen, technische Beschreibungen und werbliche Angaben auf den Websites von MAD Tech oder blankmile stellen keine eigenständigen Beschaffenheitsgarantien dar. Maßgeblich für den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot und die darin ausdrücklich einbezogenen Leistungsbeschreibungen.
9. Haftung
9.1 Soweit sich aus schriftlichen Vereinbarungen zwischen MAD Tech und den Unternehmen oder aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche und sonstige Aufwandersatzansprüche des Unternehmens, egal aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
9.2 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn ein Schaden durch MAD Tech grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
9.3 blankmile darf nicht für rechtsmissbräuchliche Zwecke verwendet werden. MAD Tech haftet nicht für eine missbräuchliche oder diesen AGB widersprechende Nutzung von blankmile.
9.4 MAD Tech schließt jede Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Mangel-, Folge- und Vermögensschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter aus.
9.5 MAD Tech haftet nicht für Schäden, die durch die Anwendung von blankmile eintreten. Darüber hinaus haftet MAD Tech nicht für die Mängelfreiheit von blankmile oder für Schäden, die durch eine mangelhafte Konfiguration von blankmile entstehen, aus welchem Rechtsgrund auch immer.
9.6 MAD Tech haftet ferner nicht und übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Eigenschaft, eine bestimmte Verwendung, einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis.
9.7 MAD Tech haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzer, insbesondere nicht für die Einhaltung bzw. Verletzung urheber- und markenschutzrechtlicher Bestimmungen. Wird MAD Tech wegen einer solchen Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen, so hält das Unternehmen MAD Tech schad- und klaglos. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Punkt 7.
10. Datenschutz
10.1 MAD Tech wird mit dem Unternehmen die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
10.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt das Unternehmen personenbezogene Daten, so steht das Unternehmen dafür ein, dass es dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes MAD Tech von Ansprüchen Dritter frei.
10.3 Werden nach Punkt 10.2. personenbezogene Daten verarbeitet, gilt ergänzend zu diesen AGB die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) der MAD Tech GmbH. Die AVV ist unter https://blankmile.com/avv abrufbar und wird durch Annahme des Angebots Bestandteil des Nutzungsvertrags. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam einbezogene Fassung der AVV. Änderungen richten sich nach den in der AVV vereinbarten Bestimmungen. Eine gesonderte Unterzeichnung der AVV ist nicht erforderlich.
10.4 Das Unternehmen ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Rahmen der Nutzung von blankmile dafür verantwortlich, die betroffenen Personen, insbesondere Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und sonstige Nutzer, gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO sowie die Bereitstellung beziehungsweise erforderlichenfalls Anpassung entsprechender Datenschutzhinweise. MAD Tech ist nicht verpflichtet, diese Informationspflichten im Namen des Unternehmens gegenüber dessen betroffenen Personen zu erfüllen. Die eigenen gesetzlichen Datenschutzpflichten von MAD Tech sowie die Verpflichtungen aus der vereinbarten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) bleiben unberührt.
11. Laufzeit und Kündigung des Vertragsverhältnisses
11.1 Der Nutzungsvertrag wird für die im jeweiligen Angebot vereinbarte Laufzeit abgeschlossen. Der Beginn der Lizenzlaufzeit richtet sich nach dem im Angebot ausdrücklich festgelegten Startdatum. Ist kein Startdatum vereinbart, beginnt die Lizenzlaufzeit mit der erstmaligen Übermittlung der Zugangsdaten durch MAD Tech an das Unternehmen. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit zwölf Monate. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Der Nutzungsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nicht statt.
11.2 Eine Fortsetzung der Nutzung von blankmile über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus bedarf einer neuen vertraglichen Vereinbarung. Hierzu kann MAD Tech dem Unternehmen vor Ablauf der bestehenden Lizenz ein neues Angebot unterbreiten. Eine Folgelizenzierung kommt ausschließlich durch Annahme dieses Angebots oder durch eine andere ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zustande. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Fortsetzung des Nutzungsvertrags besteht nicht.
11.3 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche vertragliche Pflichten schwerwiegend oder wiederholt verletzt und der anderen Vertragspartei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Vertragsende unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund für MAD Tech liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug trotz Mahnung und angemessener Nachfrist, schwerwiegender oder wiederholter vertragswidriger Nutzung von blankmile, rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung sowie einer erheblichen Gefährdung der Sicherheit oder Integrität der Plattform vor. Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit, technische Störungen sowie Verzögerungen oder Ausfälle bei der Leistungserbringung durch externe Dienstleister, insbesondere Telekommunikations-, SMS-, E-Mail- und Cloud-Anbieter, begründen für sich genommen keinen wichtigen Kündigungsgrund, sofern MAD Tech die vertraglich geschuldeten Leistungen im Wesentlichen erbringt und keine Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Soweit eine Pflichtverletzung behoben werden kann und dies der betroffenen Vertragspartei zumutbar ist, ist vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann diese Frist entfallen. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
11.4 Mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit endet das Nutzungsrecht des Unternehmens. MAD Tech ist berechtigt, den Zugang zu blankmile und die zugehörigen Benutzerkonten zu deaktivieren. Liegt zum Zeitpunkt des Vertragsendes keine wirksam vereinbarte Folgelizenzierung vor oder entsteht zwischen zwei Lizenzzeiträumen eine zeitliche Unterbrechung, ist MAD Tech berechtigt, die für das Unternehmen bereitgestellte Systemumgebung einschließlich der darin gespeicherten Kundendaten nach Maßgabe der vereinbarten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) und der gesetzlichen Bestimmungen zu löschen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einer bereits rechtmäßig gelöschten Systemumgebung besteht nicht.
11.5 Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig vor Ablauf der Vertragslaufzeit über die verfügbaren Exportfunktionen zu sichern oder eine erforderliche Datenherausgabe mit MAD Tech abzustimmen. Die Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten, die MAD Tech im Auftrag des Unternehmens verarbeitet, richten sich nach der jeweils wirksam vereinbarten AVV. Daten in technischen Sicherungskopien werden im Rahmen der vorgesehenen Backup-Aufbewahrungsfristen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie die zulässige Verarbeitung von Daten, für die MAD Tech selbst datenschutzrechtlich verantwortlich ist, bleiben unberührt.
11.6 Eine außerordentliche Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend. Die Beendigung des Nutzungsvertrags berührt bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie sonstige Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus fortbestehen, nicht.
12. Geheimhaltung
12.1 MAD Tech und das Unternehmen verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln und nicht ohne deren vorherige Zustimmung an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische, wirtschaftliche und organisatorische Informationen, Geschäftsprozesse, Preisvereinbarungen, Kundendaten, Dokumente, Konzepte und sonstige Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Art oder den Umständen ihrer Offenlegung ergibt.
12.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Vertragspartei bereits rechtmäßig bekannt waren oder ihr von einem hierzu berechtigten Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden. Ebenso bleibt die Offenlegung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnungen zulässig, soweit die empfangende Vertragspartei die andere Vertragspartei hierüber rechtlich zulässig vorab informiert.
12.3 Die Vertragsparteien dürfen vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses verwenden und nur solchen Mitarbeitern, Beratern oder sonstigen zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen zugänglich machen, die diese Informationen hierfür benötigen und zur angemessenen Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer entsprechenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Vertragsparteien haben für die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch die von ihnen eingesetzten Personen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich Sorge zu tragen.
12.4 Die Geheimhaltungsverpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, solange die betreffenden Informationen vertraulich sind. Gesetzliche Verpflichtungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Verpflichtungen aus der vereinbarten Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) bleiben unberührt.
13. Referenznennung
13.1 MAD Tech ist berechtigt Logo und Namen des Unternehmens zu Marketing-Zwecken auf Plattformen wie Homepage, Social Media, Präsentationen oder ähnlichem zu verwenden. Diese Berechtigung gilt zeitlich unbegrenzt, kann jedoch jederzeit vom Unternehmen schriftlich widerrufen werden. Nach Widerruf dieser Berechtigung ist MAD Tech verpflichtet sämtliche Referenzen (soweit technisch möglich) innerhalb von 14 Tagen zu entfernen. Darüber hinaus gehende detaillierte Beschreibungen, Case Studies und anderweitige Projekt Referenzen zu Marketingzwecken, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Auftraggeberin zulässig.
14. Sonstiges
14.1 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Ried im Innkreis, Österreich, vereinbart. Dies gilt ausschließlich für Vertragsverhältnisse mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.
14.2 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
14.3 Sollte ein Teil dieser AGB ungültig sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
14.4 Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrags sowie abweichende Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Die Textform wird insbesondere durch E-Mail gewahrt. Der Abschluss des Nutzungsvertrags richtet sich nach Punkt 3 dieser AGB. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und ausdrücklich vereinbarten individuellen Regelungen gehen die individuellen Vereinbarungen vor.